Letzte Änderung 5. März 2021 von Autoradio_Magazin
Inzwischen findet sich eine Vielzahl von Modellen von Autoradios mit Bildschirm, zum Beispiel in Form des MP3 Autoradios mit ausfahrbarem Display, so dass man während der Fahrt z. B. DVDs schauen kann. Auch diverse Multimedia-Dateien können auf vielen Geräten abgespielt werden.
So lassen Staus und Feierabendverkehr keine schlechte Laune aufkommen, denn man übersteht diese Situationen mit schöner Musik, dem optimalem Sound oder einem interessanten Film. Den ultimativen Unterhaltungswert holen Sie sich mit einem Kombigerät Autoradio mit Bildschirm / DVD ins Auto und haben garantiert damit viel Spaß auf Reisen oder bei der täglichen Fahrt zur Arbeit.
Doch dabei stellt sich eine Frage: Ist das überhaupt zulässig?
Laut gesetzlicher Vorschriften gilt: Der Beifahrer und die hinten sitzenden Personen im Auto dürfen während der Fahrt so viele Filme schauen, wie sie möchten. Dem Fahrer ist dies allerdings nicht gestattet. Zwar gibt es in der StVO noch keinen Paragrafen, der das Anschauen von Filmen oder Fernsehprogrammen während der Fahrt verbietet, der Fahrer verstößt jedoch beim Filmeschauen gegen diverse andere Vorschriften.
Das Gesetz sagt: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht (§1 StVO). Durch das Anschauen eines Films liegt hier eindeutig eine Ablenkung vor und gegen den Paragraph wurde verstoßen. Dieser Verstoß kann mit 20 bis 35 Euro Verwarngeld geahndet werden. Werden auch noch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar geschädigt, können die Strafen deutlich empfindlicher ausfallen, im Falle eines Unfalls drohen außerdem Probleme mit der Versicherung.
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